ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ANMELDUNG, ABSAGE, STORNO
- Eine Anmeldung kann schriftlich, persönlich oder telefonisch erfolgen.
Sie wird von und schriftlich bestätigt und ist damit verbindlich.
- Die genauen Leistungen sind dem Programm und der Detailinformation zu entnehmen.
Bei allen Veranstaltungen kann eine Mindesteilnehmerzahl vorgesehen sein. Im Falle
des Nichtzustandekommen der Tour wird die Stornierung spätestens zwei Tage vor
planmäßigen Beginn mitgeteilt.
- Bei ungeeigneten äußeren Bedingungen können die Veranstalter eine Unternehmung
auch kurzfristig absagen.
- Erfolgt die Absage durch den Gast bis 7 Tage vor der Unternehmung wird eine
Stornogebühr von 40% verrechnet. Danach wird ein Betrag von 75% einbehalten.
- Weiters behält sich der Veranstalter das Recht vor, auch eine bereits begonnene
Veranstaltung jederzeit aus Sicherheitsgründen abzubrechen. Wenn ein Abbruch aus
Gründen erfolgt, die nicht vom Veranstalter zu vertreten sind, entsteht aus dem
Abbruch kein Anspruch für die Teilnehmer.
PERSÖNLICHE VORBEDINGUNGEN
- Abgesehen von Veranstaltungen für Familien bzw. Kinder ist das vollendete
14. Lebensjahr (bei Minderjährigen auch die schriftliche Einverständniserklärung des
Erziehungsberechtigten) Bedingung für die Teilnahme. Ausnahmen nach oben oder unten
werden bei jeder Veranstaltung gesondert angegeben. Z.B. dürfen auf der Salza Kinder
ab 6 Jahren, jedoch nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten bzw. einer
mindestens 19-jährigen Person, die vom Erziehungsberechtigten als Begleitperson für diese Unternehmung genannt wurde teilnehmen.
- Bei Unternehmungen im Wildwasser sind Schwimmkenntnisse im fließenden Wasser,
bei hochalpinen Unternehmungen und bei der Benutzung von Klettersteigen,
Kletter- und Hochseilgärten ist Schwindelfreiheit Grundvoraussetzung.
- Für alle Unternehmungen sind aktiver Zeckenschutz und Tetanusimpfung erforderlich.
- Jeder Gast sichert zu, die für die ausgewählte Tour notwendigen psychischen und
physischen Voraussetzungen, die in der Detailausschreibung angeführt sind,
mitzubringen.
- Jeder Gast sorgt selbst für ausreichende Kranken- und Unfallversicherung- und
beachtet insbesondere die speziellen Versicherungsbedingungen für Risikosportarten.
VERHALTEN DER GÄSTE
- Vor jeder Veranstaltung erfolgt eine Einweisung in den Verlauf der Aktivitäten und
insbesondere in die sicherheitsrelevanten Verhaltensregeln. Der Gast hat die
Verpflichtung, diese formale Einweisung zu absolvieren und bestätigt sein
Verständnis dieser Regeln mit seiner Unterschrift.
- Den Anweisungen des autorisierten Personals (Bergführer, Guides, Aufsichtspersonen
)
ist unbedingt Folge zu leisten. Schwerwiegende Verstöße haben den Ausschluss von der
Veranstaltung zur Folge.
- Der Fahrgast (Raft) verpflichtet sich bei der Beförderung des Bootes zu Land oder
am Wasser aktiv mitzuhelfen.
- Während der Aktivitäten aber auch in den Pausen herrscht absolutes Alkohol- und
Drogenverbot. Ausnahmen (bezüglich dem Alkoholverbot) werden explizit
kommuniziert. (z.B. am Lagerfeuer), Offensichtlich beeinträchtigte Teilnehmer
werden für die Dauer ihrer Beeinträchtigung von allen Veranstaltungen
ausgeschlossen, in welchen sie sich und andere gefährden könnten.
- Das Rauchen ist während den Veranstaltungen nur in den Pausen und vom Guide
erlaubten Gelegenheiten erlaubt.
ACHTUNG: Bei Raftings ist Rauchen während der Fahrt ein Ausschließungsgrund.
- Jede Aktion, durch welche ein Gast sich oder andere in Gefahr bringen könnte, oder
welche Schaden an Besitz von Dritten (Waldbesitzer, Bauern
) wissentlich in Kauf
nimmt, ist verboten und wird mit sofortigem Ausschluss von der Veranstaltung
geahndet.
- Jeder Teilnehmer ist dafür verantwortlich, dass er seinen Müll nicht in der Natur liegen
lässt und diese weder verunreinigt noch zerstört.
- Alle Schäden und Verletzungen sind dem Guide oder dem Tourleiter unverzüglich zu
melden.
ALLGEMEINES RECHT
- Preis- und Programmänderungen vorbehalten. Letzteres gilt insbesondere auch
während bereits laufender Aktivitäten aus Sicherheitsgründen (drohender Wetter-
umschwung, Naturgewalten, etc.) oder wegen mangelnder Grundvoraussetzungen
einzelner Teilnehmer.
- Die Risiken bei sportlichen Aktivitäten sind vielfältig und trotz professioneller
Vorbereitung und Begleitung nicht gänzlich auszuschließen. Die Haftung für alle
Schäden und Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund gegenüber den Veranstaltern
oder einzelnen Guides ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.
- Gerichtsstand ist Wien. Für Konsumenten gilt der Gerichtsstand gemäß § 104 JN.
- Sollte ein Punkt der oben genannten Bedingungen gegen bestehende Gesetze oder die
Guten Sitten verstoßen, so wird nur dieser Punkt rechtsunwirksam, nicht der gesamte
Vertrag zwischen Kunde und dem Veranstalter (Salvatorische Klausel)
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